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04.03.2022 | Russland führt seit einer Woche einen großangelegten Angriffskrieg gegen die Ukraine. Der Überfall betrifft das ganze Land.
Russland führt seit einer Woche einen großangelegten Angriffskrieg gegen die Ukraine. Der Überfall betrifft das ganze Land. In den verschiedenen Landesteilen kämpfen Truppen, es gibt Raketenangriffe und Artilleriebeschuss auf Wohngebiete, eingekesselte Städte wie Mariupol sind ohne Strom und Wasser. Es steht zu befürchten, dass in den nächsten Tagen Kiew gestürmt wird und ein verheerender Kampf um die Hauptstadt beginnt. Schätzungen zufolge befinden sich noch rund 75% der 2,8 Millionen Einwohner in Kiew.
Laut UNHCR sind aktuell bereits mehr als eine Million Menschen aus der Ukraine geflohen – vor allem Frauen und Kinder, aufgrund der Wehrpflicht für 18-60jährige Männer. Noch mehr Menschen sind innerhalb des Landes vertrieben oder werden noch aus der Ukraine fliehen müssen. Für Strecken, die bislang in wenigen Stunden oder einem Tag zurückgelegt werden konnten, braucht es jetzt meist mehrere Tage, so überhaupt ein Durchkommen ist. Das erschwert für viele Menschen die Flucht.
Die humanitäre Versorgungslage verschlechtert sich derzeit rapide. Lebensmittel, Medikamente, Hygieneprodukte, Benzin und andere Güter werden knapp, insbesondere im Osten des Landes. Es gibt große Schwierigkeiten Hilfsgüter in die Ukraine zu transportieren. Die meisten Hilfsorganisationen können daher geflüchteten Menschen in angrenzenden Staaten helfen, nicht jedoch in der Ukraine selbst.
Nachfolgend finden Sie einige zentrale Aspekte aus den vergangenen Tagen zusammengestellt, die hoffentlich trotz mancher Vorläufigkeit hilfreiche Hinweise sind:
Jenseits tagesaktueller Meldungen bietet dieses 45minütige Gespräch mit drei Expert*innen eine hochpräzise, sehr verständliche Einordnung des Konflikts. Zur Diskusion vom swr2.
Die flüchtlingspolitischen Auswirkungen kommentiert Andreas Grünewald in diesem neuen Blogbeitrag.
Laufend aktualisierte Flüchtlingszahlen des UNHCR finden Sie hier.
Die Ratsvorsitzende der EKD hatte sich bereits zum 24. Februar zu Wort gemeldet und den russischen Angriff auf die Ukraine verurteilt: „Es kommt auf uns an, den leidenden Menschen in der Ukraine, den verängstigten Menschen in unseren Nachbarländern, unsere Solidarität zu zeigen, keine billige, sondern eine, die uns etwas kostet. Es kommt auf uns an, den Menschen in Russland, die sich gegen den Krieg stellen, unsere Achtung zu bezeugen. Es kommt auf uns an, den Menschen, die flüchten, zu helfen und ihnen Wege zu öffnen, damit sie ihr Leben retten können.“ Am 27. Februar sprach Annette Kurschus vor mehreren Hunderttausend Menschen auf der zentralen Friedenskundgebung eines breiten gesellschaftlichen Bündnisses in Berlin, bei dem auch die EKD sich beteiligte, und sagte unter anderem „Das Blut, das in der Ukraine vergossen wird, schreit zum Himmel“. Die Video-Aufzeichnung dieser und aller weiteren Redebeiträge findet sich hier.
Prälat Dutzmann hat am vergangenen Sonntag, dem 27.2.2022 im Bundestag vor der Sondersitzung des Bundestages eine kurze lesenswerte Predigt zum Krieg in der Ukraine gehalten über Johanes 14,27 („Gnade sei mit euch und Friede von dem, der da ist und der da war und der da kommt: Jesus Christus.“) gehalten. Sie ist hier zu finden. Bitte schauen Sie auch auf die Seite der Bundes-ACK.
Für gesammelte Informationen und Links für Schutzsuchende aus der Ukraine und auch für Menschen mit ukrainischen Pässen, die sich schon vor dem Ausbruch des Konflikts in Deutschland befunden haben, finden Sie hier die sehr hilfreiche Überblicksseite vom Infoverbund hin. Es finden sich dort aktuelle Landeserlasse zum Aufenthalt der Schutzsuchenden; Hinweise der Nachbarstaaten der Ukraine zur Einreise; Informationen des AA, BMI, BAMF und Hinweise auf Veröffentlichungen Zivilgesellschaft (z.B. die Flüchtlingsräte). Ein extrem hilfreicher Überblick.
Viele große Hilfswerke sammeln derzeit für die Ukraine, darunter die Diakonie Katastrophenhilfe, UNHCR, Ärzte Ohne Grenzen und andere. Informationen zur DKH finden Sie hier: www.diakonie-katastrophenhilfe.de/spende/ukraine
Sehr empfehlenswert ist weiterhin die Hilfsorganisation Libereco, die mit ihrer Partnerorganisation Vostok SOS in der Ukraine trotz des Krieges noch aktiv ist und Menschen in Not mit dem Allernötigsten versorgt, Medikamente verteilt und sie in Sicherheit bringt, soweit dies möglich ist. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sachspenden sollten nicht Richtung Ukraine geschickt werden. Die Transporte kleiner, privater Initiative belegen derzeit dringend benötigte Lagerkapazitäten, blockieren Straßen und sorgen für erhebliches Chaos.
Heute Nachmittag wurde auf dem Justiz- und Inneres Rat die die sog. Massenzustrom-Richtlinie 2001/55/EG in Kraft gesetzt. Das bedeutet: Die Menschen erhalten ohne Asylverfahren einen vorübergehenden Schutzstatus bis zu drei Jahren. In Deutschland werden die Regelungen der Richtlinie mit § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) umgesetzt. Erste Informationen zum Beschluss bietet ProAsyl. Die EU-Kommission hat zudem operative Leitlinien vorgelegt, die den Grenzschutzbeamten der Mitgliedstaaten dabei helfen sollen, die Einreise an den Grenzen zur Ukraine effizient zu steuern und gleichzeitig die Sicherheit aufrechtzuerhalten. In den Leitlinien wird ferner empfohlen, dass die Mitgliedstaaten spezielle Nothilfekorridore für humanitäre Hilfe einrichten und daran erinnert, dass die Einreise in die EU aus humanitären Gründen gestattet werden kann.
(zusammengestellt von Katharina Voss):
- Aus der Ukraine fliehende Menschen werden in den meisten Staaten offenbar auch ohne Pässe in die EU gelassen. (BMI dazu: Ein Mitgliedstaat kann jedoch für die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen Ausnahmen zulassen.“)
- Einreise soll auch für Drittstaatsangehörige, die einen Aufenthaltsstatus in der Ukraine haben, gewährt werden, wie die EU-Kommissarin Ylva Johansson mitteilte: die Grenze auch für Menschen aus Drittstaaten offen sei, die in der Ukraine lebten und in ihre Heimatländer weiterreisen wollten. "Denen muss geholfen werden. Außerdem können Schutzbedürftige in der EU auch Asylanträge stellen." Hier mehr Informationen.
Es gab ungeachtet dessen Schikane und Einreiseverweigerungen von u.a. von Studierenden aus afrikanischen Staaten u.a. durch den polnischen Grenzschutz
- In Ungarn gibt es eine Regelung auch für diese Gruppe: Mit einem Erlass von 24. 02.2022 lässt Ungarn UkrainerInnen und Drittstaatsangehörige aus der Ukraine einreisen.
- Welche der beiden nachfolgenden Varianten gewährt wird (mit oder ohne Zusatz) und welchen Status Drittstaatsangehörige bekommen, die nicht in ihre Herkunftsländer weiterreisen (zB Geflüchtete aus Belarus) können, bleibt abzuwarten. § 24 AufenthG setzt eigentlich eine Umverteilung voraus, die bei privater Unterkunft ungünstig ist. Ebenso sollte die Erwerbsfähigkeit generell erlaubt sein. Daher raten wir im Allgemeinen derzeit vom Gang ins Asylverfahren ab, sinnvoll könnte dies aber nach wie vor bei in die Ukraine Geflüchteten aus Drittstaaten sein.
- Gute Bewertung der sozialrechtlichen Rechtslage durch die GGUA für diejenigen, für die aktuell der Kurzaufenthalt im Schengenraum (90 Tage plus 90 Tage Verlängerungsmöglichkeit) greift: innerhalb der ersten drei Monate Überbrückungsleistungen nach § 23 Abs. 3 Satz 3 SGB XII beim Sozialamt. Nach Ablauf der ersten drei Monate des Aufenthalts besteht Anspruch auf die regulären und ungekürzten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII vom Sozialamt sowie auf (fast) sämtliche anderen Leistungen des SGB XII (z. B. Hilfe bei Krankheit mit einer Gesundheitskarte nach § 264 Abs. 2 SGB V oder Pflegebedürftigkeit).
Mehr Informationen zum Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen für Menschen aus der Ukraine finden Die hier.
- Einige Bundesländer haben bereits ein Abschiebungsverbot in die Ukraine beschlosse.